Besuch der Kreisverwaltung

Das Kreishaus ist für Besucherinnen und Besucher innerhalb der Servicezeiten geöffnet (www.obk.de/servicezeiten).

Eine vorherige Terminvereinbarung ist für den Besuch folgender Bereiche erforderlich:

  • Gesundheitsamt (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis, Verkehrsmedizinische Sprechstunde, Reisemedizinische Beratungen / Gelbfieberimpfstelle)
  • Straßenverkehrsamt (u.a. Zulassung und Führerscheinstelle)

Es besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

Selbstverständlich steht es Besucherinnen und Besuchern sowie Mitarbeitenden darüber hinaus in allen Bereichen frei, weiterhin einen Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen.

Insbesondere in Warteräumen und an Schaltern, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt die Kreisverwaltung das freiwillige Tragen von Masken.

 



Letzte Änderung: 02. März 2023