Bundestagswahl am 27. September 2009
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
Wahlberechtigt sind weiterhin alle im Ausland lebenden Deutschen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland ansässig waren.
Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für die ein Betreuer bestellt ist oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.