Aufsichtsbehördliche Genehmigung Abwasserverband Hommerich

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung der
Verbandssatzung des Abwasserverbandes Hommerich
 
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Hommerich hat in ihrer Sitzung vom 21.12.2011 folgende Änderungen der Verbandssatzung beschlossen:

 


§ 15 Abs. 1

Der Vorstand besteht beim Abwasserverband Hommerich nur aus dem Verbandsvorsteher. Dieser hat einen Stellvertreter.

Verbandsvorsteher sollte der jeweilige hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein;
für den Fall, dass der hauptamtliche Bürgermeister nicht Verbandsvorsteher ist, ist er beratendes Mitglied in der Verbandsversammlung. Stellvertreter sollte sein Allgemeiner Vertreter im Amt (vgl. § 68 GO NW) oder ein vom Bürgermeister vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein.

Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre analog den Wahlvorschriften für hauptamtliche Bürgermeister. Dies gilt sowohl für den Verbandsvorsteher als auch für seinen Stellvertreter.


Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.2.1991 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Satzungsänderung aufsichtsbehördlich genehmigt.

Aktenzeichen: 67-36-10-20-BII


Gummersbach, den 25.01.2012

Der Landrat als

Untere staatliche Verwaltungsbehörde


gez.
Hagen Jobi


 

Veröffentlichungsdatum: