Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Öffentliche Bekanntmachung

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Landtagswahl am 13.05.2012

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und
den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II)

 

Gemäß § 22 Landeswahlordnung (LWahlO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 548, 964), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2009 (GV. NRW. S. 564) mit Wirkung vom 21. November 2009, fordere ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) für die Landtagswahl am 13. Mai 2012 auf.

Der Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) umfasst die Gebiete der zum Oberbergischen Kreis gehörenden Städte und Gemeinden Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald und Wipperfürth.

Der Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) umfasst die Gebiete der zum Oberbergischen Kreis gehörenden Städte und Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl und Wiehl.

Ich weise darauf hin,

  1. dass die Kreiswahlvorschläge bis
     
    spätestens Dienstag , den 10.04.2012, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist!)
     
    beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Kreishaus, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, 1. Obergeschoss Altbau, Zimmer A1-25a (Kreiswahlbüro) einzureichen sind (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz - LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20.12.2007 (GV. NRW. 2008 S. 2).
     
    Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 10.04.2012 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
  1. dass die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land seit deren letzter Wahl vertreten sind, von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern (§ 19 Abs. 2 S. 3 KWahlG).
     
  2. dass die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke im Kreishaus, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, 1. Obergeschoss Altbau, Zimmer A1-25a (Kreiswahlbüro) bereit gehalten werden (§ 63 Abs. 1 LWahlO).


Gummersbach, den 20.03.2012

gez.
Hagen Jobi
- Kreiswahlleiter -


 

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