Fischerprüfung 2014

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2 0 1 4

 

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 24. März 2014 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 24. Februar 2014 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.


gez.
Der Landrat
- Untere Fischereibehörde -

Telefon 02261 / 883204
Fax       02261 / 883210
Email    amt32@obk.de
 

 

 

Veröffentlichungsdatum: 24.01.2014