Wahl der Jugendschöffen – Auslegung der Vorschlagslisten

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Wahl der Jugendschöffen – Auslegung der Vorschlagslisten

Der Jugendhilfeausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 28.05.2018 einstimmig Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendstrafkammern bei den Landgerichten Bonn und Köln sowie für die Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth für die Wahlperiode 2019-2023 beschlossen.

Die beschlossenen Vorschlagslisten liegen in der Zeit von Freitag, dem 08.06.2018 bis Freitag, dem 15.06.2018 arbeitstäglich zwischen 8.00 -12.00 und 13.00-16.00 Uhr im Büro Nr. 2 im Obergeschoss des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Jugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, Büro Nr. 2, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten (§§ 32, 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz).


51643 Gummersbach, den 04.06.2018
Im Auftrag
gez.
Jürgen Töllner

Veröffentlichungsdatum: 07.06.2018