30.07.2009: Nach Auflösung der Versorgungsämter: Sozialministerium lobt Kreisverwaltung

Seit Auflösung der Versorgungsämter im Januar 2008 erledigt der Oberbergische Kreis - wie alle 54 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen - die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts. Hierfür hat der Kreis vom ehemaligen Versorgungsamt ca. 40.000 Akten übernommen.

Aufgaben des Schwerbehindertenrechts werden professionell erledigt

Oberbergischer Kreis. Seit Auflösung der Versorgungsämter im Januar 2008 erledigen die 54 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts. Für den Oberbergischen Kreis bedeutete das, neun neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 40.000 Akten im Gepäck hatten, zu übernehmen. Günter Wierling vom Sozialministerium NRW schaute jetzt in Gummersbach vorbei, um sich vor Ort über die Arbeit im Amt für Soziale Angelegenheiten zu informieren.

Das Sozialministerium in Düsseldorf und die Bezirksregierung in Münster haben die Überleitung von der ehemals staatlichen Aufgabe auf die Kommunen von Beginn an begleitet. „Der Oberbergische Kreis nimmt die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts mit hoher Professionalität und bemerkenswertem Engagement sehr bürgernah wahr.“ Dies ist das Fazit eines Auswertungsgespräches, in dem Günter Wierling vom Sozialministerium jetzt die im Landesvergleich überdurchschnittlich guten und bürgerfreundlichen Bearbeitungszeiten hervorhob.

Für die im Jahr 2008 eingegangenen 2892 Erstanträge und 3431 Änderungsanträge benötigte das Amt für Soziale Angelegenheiten eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von rund 2,9 Monaten, die damit weit unter dem Landesdurchschnitt lag.

Im Oberbergischen Kreis gibt es rund 23.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und höher. Das sind acht Prozent der Bevölkerung. Insgesamt leben in Nordrhein-Westfalen zehn Prozent Menschen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent.

Während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anträge für Schwerbehinderten-Ausweise bearbeiten, im Versorgungsamt Köln weit weg von den Betroffenen waren, bringen diese jetzt oft persönlich ihre Anträge im Kreishaus in Gummersbach vorbei. „Die Leute rufen vormittags an und kommen mittags vorbei. Über mangelnden Publikumsverkehr können wir uns nicht beschweren“, berichtet Sachgebietsleiter Dieter Meyer. Die Antragsteller würden sich freuen, dass sie jetzt Ansprechpartner vor Ort vorfänden.

Dieter Meyer ist mit 40.000 Akten im Gepäck vom Versorgungsamt Köln zum Oberbergischen Kreis gewechselt. (Foto: OBK)
Dieter Meyer ist mit 40.000 Akten im Gepäck vom Versorgungsamt Köln zum Oberbergischen Kreis gewechselt. (Foto: OBK)

Dem Kölner Dieter Meyer gefällt es gut in Oberberg. „Wir sind hier ausgezeichnet empfangen worden und sehr schnell eine gute Einheit geworden.“ Das bestätigt auch Abteilungsleiterin Gabriele Gräve: „Wir haben riesiges Glück gehabt mit der Besetzung der Stellen, weil wir ein hervorragendes Team bekommen haben.“ Mit der Übernahme der neuen Aufgabe seien unvorstellbare Massen an Verfahren auf den Oberbergischen Kreis zugekommen. „Aber mit unserem neuen Team lässt sich das bewältigen.“ Die zügigen Bearbeitungszeiten seien der beste Beleg dafür, bestätigt Sozialdezernent Dr. Jorg Nürmberger die gute Zusammenarbeit im Sozialamt.

Die Sachbearbeitung für die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht befindet sich im Kreishaus, Moltkestrasse 42, 51643 Gummersbach im 4. Obergeschoss des Hochhauses.

Antragsvordrucke sind im Kreishaus und bei den Städten und Gemeinden zu bekommen. Sie können aber auch über das Internet herunter geladen werden: Unter www.obk.de ist unter den Rubriken Service/Vordruck/Behindertenausweis der „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ PDF-Logozu finden.

Weitergehende Informationen befinden sich unter Service / Bürger Informations System / Anliegen / Schwerbehindertenausweise.

 

 



Letzte Änderung: 30. Juli 2009