28.04.2010: Kein Strafverfahren gegen Kreismitarbeiter

Das Amtsgericht Waldbröl hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn auf Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens gegen Kreismitarbeiter abgelehnt.

Oberbergischer Kreis. Das Amtsgericht Waldbröl hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn auf Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens gegen Kreismitarbeiter, die in der Verwaltung der Kreispolizeibehörde für waffenrechtliche Angelegenheiten zuständig waren, abgelehnt. Das Gericht legte in seiner Begründung dar, dass kein strafrechtlich relevantes Handeln zu erkennen ist. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichtet, so dass die gerichtliche Entscheidung, kein Hauptverfahren zu eröffnen, rechtskräftig ist.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen einen Nümbrechter Waffenhändler wegen illegaler Waffentransporte in das europäische Ausland wurden die Kreismitarbeiter Ende 2007 der Korruption verdächtigt. Dieser Verdacht konnte jedoch aufgrund umfangreicher Ermittlungen schnell entkräftet werden. Erst im Juli 2009 wurde von der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift gefertigt, die sich gegen den Waffenhändler, den damaligen Leiter der Polizeiverwaltung sowie einige seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtete. Den Kreisbediensteten wurde darin vorgeworfen, fahrlässigerweise an den illegalen Transporten des Waffenhändlers mitgewirkt zu haben. Da das Amtsgericht ein strafbares Handeln der Kreismitarbeiter jedoch nicht erkennen konnte, ließ es die Anklage lediglich gegen den Waffenhändler zu.


 



Letzte Änderung: 28. April 2010