28.10.2011: Der letzte Dienst am Patienten

Über den schwierigen Umgang mit dem Tod haben sich rund 50 Klinikärztinnen und -ärzte in einer Fortbildung des Kreisgesundheitsamtes informiert.

Kreisgesundheitsamt schult Klinikärztinnen und -ärzte

Oberbergischer Kreis. „Leichenschau / Totenschein im Krankenhaus“ war Thema einer Fortbildungsveranstaltung des Kreisgesundheitsamtes. Prof. Dr. med. Burkhard Madea, Chef der Rechtsmedizin der Universität Bonn, stellte sich den Fragen von rund 50 Klinikärztinnen und - Ärzten. Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Nordrhein zertifiziert. „In Anbetracht des auch für Ärzte schwierigen Umgangs mit dem Tod, müssen wir uns mit diesem Thema, den rechtlichen Vorgaben aber auch der Qualität der ärztlichen Leichenschau beschäftigen“, sagt Dr. Bruno Arenz vom Kreisgesundheitsamt.

So wurde etwa der Ablauf, bei nicht eindeutig „natürlichem“ Tod diskutiert. Versierter Gesprächspartner, neben dem Experten aus Bonn, war dabei der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) Gert Braun, von der Kreispolizeibehörde Oberberg. Beide zeigten Schwierigkeiten auf, die entstehen, wenn ein Arzt des Rettungsdienstes den Tod zwar feststellt, zur Todesursache aber keine genauen Diagnosen nennen kann. Dann wird eine Nachermittlung mit Hilfe der Polizei erforderlich. Die Beamten tragen dann die notwendigen Informationen oft mit Hilfe der vorbehandelnden Ärzte zusammen. Bei Bedarf wird das Gesundheitsamt einbezogen.

Der Vortrag von Prof. Madea lebte von den vielen, oft mit Bildern eindrucksvoll dokumentierten Fällen aus seiner langjährigen Praxis in der Rechtsmedizin. Besonderen Wert legte der Experte auf den praktischen Umgang mit dem „letzten Zeugnis“. „Die Geburtsurkunde ist für Meldebehörden genauso wichtig wie der Totenschein“, erklärte Prof. Madea und weiter: „Der Verstorbene sollte bitte nicht schon vor der Ankunft des Kollegen angezogen werden, sondern muss völlig entkleidet vom Arzt untersucht werden!“ Es gibt Situationen, in denen der Arzt die Todesursache nicht zweifelsfrei feststellen kann. Hier kann eine Obduktion zur Klärung hilfreich sein. Gerade bei verstorbenen Kleinkindern kann diese Untersuchung drohende Selbstvorwürfe der Eltern mildern. Der Bonner Rechtsmediziner machte deutlich, dass in Deutschland zu wenig obduziert wird. Er erläuterte die klärende Wirkung der Untersuchung, etwa wenn der Tod in Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff gestanden hat. Die sachliche Aufklärung komme in der Regel sowohl den vorbehandelnden Ärzten, wie auch den Angehörigen des Verstorben zugute.

Dr. Thomas Bauer, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte haben Sie Verständnis, dass das Leben immer Vorrang hat – das heißt, Hausärzte versorgen immer zuerst Schwerstkranke in ihrer Praxis, bevor sie ihren letzten Dienst am verstorbenen Patienten durchführen."

Für Nachfragen zu diesem wichtigen Thema steht Ihnen der Ärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes, unter der Telefonnummer 02261 88-5301 zur Verfügung. Ärzte, die diese Fortbildung nicht besuchen konnten, können Bezugsquellen für entsprechendes Infomaterial anfordern, und zwar beim Gesundheitsamt, unter der Email-Adresse thomas.bauer@obk.de.
 



Letzte Änderung: 28. Oktober 2011