14.09.2016: Eckpunkte des Entwurfs des Kreishaushaltes 2017/2018 am 14.09.2016 vor Bürgermeistern vorgestellt

Handlungsdruck auf Kreise im Hinblick auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Inklusion und der Folgen der Flüchtlingskrise wächst – Schlüsselzuweisungen des Landes rückläufig

Oberbergischer Kreis. Mit den Worten „Wir haben in den letzten Jahren und Monaten viel erreicht, beispielsweise den reibungslosen Weiterbetrieb der sieben ehemaligen AWO-Kindertageseinrichtungen in Bergneustadt, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl sichergestellt und ganz erheblich dazu beigetragen, die negativen Folgen der Flüchtlingskrise abzumildern, indem wir tausenden Flüchtlingen in Notunterkünften Obdach gewährt haben“ begrüßte Landrat Jochen Hagt am vergangenen Mittwoch die Bürgermeister der dreizehn kreisangehörigen Kommunen im Kreishaus. Ziel des Termins war die Vorstellung von Eckpunkten des Entwurfes des Kreishaushaltes 2017/2018 im Rahmen des sog. Benehmensverfahrens. Laut Hagt ist die Beteiligung der Kommunen sechs Wochen vor Einbringung des Haushaltes in den Kreistag zum einen schlichtweg gesetzlich vorgeschrieben; zum anderen ist der frühzeitige Austausch mit den Kommunen „sinnvoll, um die finanzielle Situation von Kreis und Kommunen erneut zu besprechen und um auf dieser Basis der Kreispolitik im Oktober einen Vorschlag zur Entwicklung der Hebesätze der Kreisumlagen unterbreiten“.

Wie es bereits in der letzten Finanzplanung des Kreishaushaltes 2015/2016 vorgesehen war, soll der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage im kommenden Jahr moderat angehoben werden. Mit einer Erhöhung um 0,4 %-Punkte von 40,9 %  auf 41,3 % bleiben wir jedoch ein Stück unter dem Wert, den wir den Kommunen vor 2 Jahren über die mittelfristige Finanzplanung angekündigt hatten. Für das Jahr 2018 soll der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage dann auf 41,3 % beibehalten werden. Mit einem solchen Satz liege der Kreis dann zwar leicht über den Ankündigungen der damaligen Finanzplanung, so Kreisdirektor und Kämmerer Klaus Grootens. Spielraum für eine andere Lösung bestehe angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen wir stehen, allerdings nicht.

Eine Beibehaltung der Höhe des Hebesatzes ist für das kommende Jahr auch für die Jugendamtsumlage geplant. Demnach soll der Hebesatz in 2017 wie in 2016 bei 28,2296 % liegen. Für 2018 ist dann eine Senkung des Hebesatzes auf 27,9 % geplant. Lediglich bei den Umlagen für die Kreisvolkshochschule und die Berufskollegs, die vergleichsweise geringe Belastungen für die kreisangehörigen Kommunen zur Folge haben, seien laut Kreisverwaltung für die kommenden beiden Jahre leichte Erhöhungen des Hebesatzes geplant. Hierfür ursächlich seien vor allem höhere Schülerbeförderungskosten und eine verbesserte IT-Betreuung der Berufskollegs.

„Natürlich ist uns bewusst, dass sich die Zahlungsverpflichtungen der dreizehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden angesichts der meist überdurchschnittlich gestiegener Steuereinnahmen in Summe erhöhen werden“, so Landrat Jochen Hagt.  Beispielsweise seien von den neun Kommunen über die Jugendamtsumlage gegenüber dem tatsächlichen Zahlbetrag des Vorjahres rd.  1,6 Mio. € mehr Finanzmittel aufzubringen. „Niemand sollte jedoch meinen, dass die gerade in den letzten Monaten von so vielen Seiten geforderte deutliche Erhöhung der sog. Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen nicht wesentlich über die Kreise, Kommunen und letztlich über die Einwohnerinnen und Einwohner refinanziert werden müssten.“ Ähnliches gilt laut Grootens für die Kosten der Inklusion und der Flüchtlingskrise, soweit die Kosten nicht vom Bund unmittelbar refinanziert würden.

Nach den Hinweisen von Landrat  Hagt trage der Kreis eine immense Mitverantwortung für eine gelingende Integration der vielen in den letzten Monaten zugewanderten Personen mit Bleiberecht, was er beispielhaft an den zahlreichen zusätzlichen Integrationskursen und Deutsch-Sprachkursen der Kreisvolkshochschule festmacht. Diese hätten sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Ähnliches gelte aber auch und gerade für die Umsetzung negativer Asylentscheidungen und Ausreiseverpflichtungen, die in vielen Fällen zwangsweise vom Ausländeramt des Kreises durchgesetzt werden müssten. „Ohne zusätzliches Personal lassen sich die hier notwendigen Maßnahmen nicht zeitnah und effektiv umsetzen. Wir stocken das Personal daher gerade in diesem Bereich im nächsten Jahr auf – was übrigens mittelbar entlastende Wirkungen für die Kommunen unter dem Aspekt der Flüchtlingskosten haben wird“.

Zusätzliche Belastungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für den Kreishaushalt u.a. aus einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von rd. 2,2 Mio. €; zudem steigen die Zahlungsverpflichtungen des Kreises gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland um rd. 3 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz. Daneben ergeben sich deutliche Mehrkosten für die Umsetzung der Inklusion, vor allem unter dem Aspekt der Schulbegleitung behinderter Schülerinnen und Schüler, sowie für die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen.

Um die finanziellen Belastungen der Kommunen im vertretbaren Rahmen zu halten wird der Oberbergische Kreis Mittel fast die vollständigen Mittel der Ausgleichsrücklage in einem Gesamtvolumen von rd. 5,76  Mio. € umlagemindernd einsetzen.

Der Kreishaushalt 2017/2018 wird als Doppelhaushalt am 27.10.2016 in den Kreistag eingebracht, anschließend in den Fraktionen und Ausschüssen politisch beraten und Anfang Dezember 2016 vom Kreistag beschlossen.



Letzte Änderung: 15. September 2016