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Trinkwasserverordnung
Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370), die durch Artikel 2 Absatz 19 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist
Kleinanlagen zur Eigenversorgung![]()
Großanlagen zur Warmwassererwärmung
Für die Anzeige füllen Sie bitte das Formular
"Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (TWE) gem. § 13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung 2001 (Fassung 2011)" aus und leiten es dem Gesundheitsamt auf folgenden Wegen zu:
- vorzugsweise per E-Mail an die Adresse legio53@obk.de
- - das ausgefüllte Formular ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig -
- oder per Fax unter 02261 88-5397
Liste der Untersuchungsstellen für Trinkwasser
Trinkwasserangelegenheiten / Wasserqualität
Letzte Änderung: 18. Dezember 2012





























