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Heimpflege
Heimpflege
Reichen ambulante Pflege in häuslicher Umgebung und/oder Tagespflege in einer teilstationären Einrichtung nicht aus, den pflegerischen Bedarf im Einzelfall zu decken, besteht die Möglichkeit einer Pflege in einer vollstationären Einrichtung.
Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen erhält die pflegebedürftige Person dann die für sie erforderlichen und angemessenen Pflegeleistungen im Rahmen der "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen" vom Amt für Soziale Angelegenheiten des Kreises als vollstationäre Pflege auf Dauer.
Die Leistungen sind schriftlich oder persönlich beim Sozialamt der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person zu beantragen. Dort steht auch ein Pflegeberater / eine Pflegeberaterin für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Bei Antragstellung sind Nachweise zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der bzw. des Pflegebedürftigen sowie der Einstufungsbescheid der Pflegekasse bzw. die Erforderlichkeitsbescheinigung der stationären Pflege vorzulegen.
Flyer Heimpflege im Oberbergischen Kreis![]()
Letzte Änderung: 1. März 2013





























