Jugendförderung

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Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
 

Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:

  • Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und internationale Jugendbegegnungen im Inland
  • Naherholungsmaßnahmen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
     

Zuschussberechtigt sind:

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
  • Kommunen als Maßnahmeträger
  • gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
     

Die Anträge sind schriftlich zu stellen. 


Bitte beachten:

Falls Sie nach einen Passwort gefragt wertden, können Sie das Dokument 'schreibgeschützt' öffnen.
 

Jugendfreizeiten, Jugendfahrten und internationale Jugendbegegnungen im Inland

 ab 01.01.2014

Richtlinien
Antrag / Verwendungsnachweis
Prüfbogen Jugendfreizeiten
Teilnehmerliste

 

Naherholungsmaßnahmen

 ab 01.01.2014

Richtlinien
Antrag / Verwendungsnachweis
Prüfbogen Naherholungsmaßnahmen 
Teilnehmerliste

 

Bildungsveranstaltungen 

 ab 01.01.2014

Richtlinien
Antragsformular
Programm 
Vordruck Kostenaufstellung
Teilnehmerliste Logo Word-Datei
Prüfbogen

 

Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit

 ab 01.01.2014

Richtlinien Material 
Antragsformular

 

Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

June Büser
Telefon: 02261 88-5181
Fax: 02261 88-972-5181
E-Mail: june.bueser@obk.de

 

 



Letzte Änderung: 17. August 2022