Amt 65 - Kreisbauamt

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Unsere Aufgaben

Das Kreisbauamt entscheidet u. a. über Bauanträge und Bauvoranfragen für Vorhaben im Kreisgebiet* und übernimmt die allgemeinen Bauverwaltungsaufgaben. Im Rahmen der Sonderaufsicht nimmt es außerdem die Aufgaben der Oberen Bauaufsichts- und Denkmalbehörde wahr. Rechtsgrundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Landesbauordnung NRW.

* Die Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth entscheiden in eigener Zuständigkeit über bauaufsichtliche Anliegen.

Zu unseren Aufgaben zählen außerdem

  • die Bauberatung
  • die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes
  • die Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen
  • die Bauüberwachung
  • Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauvorschriften
  • die Abnahme fliegender Bauten
  • das Führen des Baulastenverzeichnisses
  • die Erteilung von Genehmigungen zur Teilung von Grundstücken
  • die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Standsicherheit
  • bauordnungsbehördliche Aufgaben
  • denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnisse
  • Wohnhausmodernisierung
  • Wohnraumförderung
     

Unsere Ziele für Sie

Durch kompetente Beratung vor und während laufender Verfahren helfen wir privaten und gewerblichen Bauherren, ihr geplantes Vorhaben zeitnah zu realisieren.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Bereich der gewerblichen Vorhaben.

Der Oberbergische Kreis ist mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet.

Unser Serviceversprechen: Die Entscheidung über Ihren gewerblichen Bauantrag erfolgt innerhalb von 40 Arbeitstagen.

Auch die privaten Bauvorhaben liegen uns am Herzen. Wir möchten Sie dabei unterstützten, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Als Bauaufsicht sind wir auch im Rahmen der Gefahrenabwehr und damit für Ihre Sicherheit tätig.

Zu diesen Aufgaben zählen z. B. die wiederkehrenden Prüfungen nach Sonderbauvorschriften (Schulen, Versammlungsstätten, Krankenhäuser etc.), die Abnahme fliegender Bauten, z. B. von Karussells und Zelten auf Volksfesten und die Sicherstellung der Einhaltung des öffentlichen Baurechts im Rahmen der bauordnungsbehördlichen Arbeit.

Informationen zu den Themen "Planen und Bauen im Oberbergischen Kreis" und "Wohnraumförderung" finden Sie im Internet unter Planen, Bauen, Umwelt > Bauen  und Planen, Bauen, Umwelt > Bauen > Wohnraumförderung. Sämtliche Antragsformulare und Merkblätter sind auf der Seite Planen, Bauen, Umwelt > Bauen > Download abrufbar.
 

Unsere Leistungen in Zahlen

Der Oberbergische Kreis trägt seit 2008 das RAL-Gütesiegel „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“. Als Inhaber dieses Zertifikats stellt der Oberbergische Kreis die Einhaltung verschiedener Servicezusagen für mittelständische Betriebe sicher. Einen zentralen Bereich stellt hier das Baugenehmigungsverfahren dar. Im Durchschnitt entfallen ein Viertel aller Genehmigungsverfahren auf gewerbliche Vorhaben. Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten erfüllen wir die Zielvorgaben nach den RAL-Gütekriterien, eine Baugenehmigung innerhalb von 40 Arbeitstagen zu erteilen, voll und ganz.
 

Einbindung in die Verwaltung

Das Kreisbauamt (Amt 65) ist eines von vier Ämtern des Dezernates IV. Diesem Dezernat sind außerdem das Amt für Immobilienwirtschaft, das Kulturamt und das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster zugeordnet.

 

Nähere Angaben

Amtsleitung
Portraitfoto Michael Stark. (Foto: OBK)
Michael Starck 
Amtsleiter Kreisbauamt
Anschrift
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
 
6. Obergeschoss, Zimmer 6-11
Kontaktaufnahme während der Servicezeiten
Telefon
02261 88-6502
Fax
02261 88-6518
E-Mail
Info-Flyer Info-Flyer  PDF-Logo
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Letzte Änderung: 05. Februar 2024