Kreistag und Ausschüsse

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Die Kreise haben im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichs das Recht zur Selbstverwaltung. Dieses ist durch das Grundgesetz garantiert.

Die Kreistagsmitglieder werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle fünf Jahre unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Kreisordnung verpflichtet sie, ihre Arbeit zum Wohle des Kreises zu erfüllen. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich gewählte hauptamtliche Landrat.

Die Abgeordneten kommen ihrem Mandat nicht nur im Kreistag, der üblicherweise vier Mal im Jahr zusammentritt, sondern auch im Kreisausschuss, in verschiedenen Fachausschüssen und Beiräten des Kreises nach. Daneben werden Mandatsträger als Interessenvertreter des Kreises auch in Gremien anderer Organisationen, an denen der Kreis beteiligt ist, entsandt.
 
Das Kreistagsbüro ist für alle Inhalte der Seiten unter "Kreistag und Ausschüsse" zuständig.
Sie können das Kreistagsbüro auch unter der Telefonnummer 02261 88-1912 erreichen.

 

Informationen zum Kreistag

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Informationssystem für Bürger

Dieses Portal ermöglicht den Zugang zu Informationen des Kreistages für alle Bürgerinnen und Bürger.

Hinweise und Anleitungen zum Arbeiten mit dem Bürgerinfoportal können Sie sich nachstehend als PowerPoint-Präsentation (2,4 MB) oder als PDF-DateiPDF-Logo aufrufen.

Für Hinweise und Wünsche wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Kreistagsbüro. 

 

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Extranet Kreiswahlbüro
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Letzte Änderung: 12. Dezember 2012