Das Wahlsystem

Logo EuropawahlEuropawahl am 7. Juni 2009

Wahlsystem

Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl nach Listen. Die zu besetzenden Sitze werden im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.

Die Listen sind entweder „Listen für einzelne (Bundes)-Länder“ (Landeslisten), die prinzipiell als verbunden gelten, oder „gemeinsame Listen für alle Länder“ (Bundeslisten).

 



Letzte Änderung: 20. Mai 2009