Europawahl 2019 - Wahlsystem

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Europawahl 2019 am 26.05.2019

 

 

 

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Aktuelle Informationen des Bundeswahlleiters zur Europawahl.

Für die Wahl gelten weiterhin keinerlei Sperrklauseln, da das Bundesverfassungsgericht die am 10.10.2013 mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (EuWG) in Kraft getretene Drei-Prozent-Sperrklausel nach § 2 Abs. 7 EuWG für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat.



Letzte Änderung: 9. April 2019