Europawahl 2019 - Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss

 Ls Europawahl 


Europawahl 2019 am 26.05.2019

 

 

 

Kreiswahlleiter

Mit Verfügung vom 12.12.2018 hat die Bezirksregierung Köln

Herrn Landrat Jochen Hagt

zum Kreiswahlleiter für die Europawahl 2019 ernannt.

Stellvertretender Kreiswahlleiter ist

Herr Kreisdirektor Klaus Grootens.

Der Kreiswahlleiter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Kreis, soweit nicht bestimmte Zuständigkeiten anderen Stellen übertragen sind.

 

 

Kreiswahlausschuss

Gemäß § 4 Europawahlgesetz -EuWG- i.V.m. § 5 Abs. 1 EuWG und § 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz -BWG- ist für die Europawahl 2019 die Bildung eines Kreiswahlausschusses erforderlich.

Der Kreiswahlausschuss besteht gem. § 4 EuWG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 2 BWG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.

Bei der Auswahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses sollen gem. § 4 Abs. 2 Europawahlordnung –EuWO- in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Oberbergischen Kreis errungenen Stimmenzahl angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.

Auf Vorschlag der Parteien wurden am 25.03.2019 folgende Personen zu Beisitzern des Kreiswahlausschusses berufen:

lfd. Nr. Partei ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder
Name, Vorname Name, Vorname
1. CDU Ahus, Margit Kleine, Jürgen
2. CDU Tietz, Iris Schröder, Werner
3. SPD Konzelmann, Thorsten Mahler, Ursula
4. SPD Schmeis-Noack, Heidrun Schneider, Tobias
5. FDP Müller, Reinhold Wilke, Dr. Friedrich
6. GRÜNE Bülter, Gabi Wikelhoch, Lothar

Die zu Beisitzern des Kreiswahlausschusses berufenen Personen können gem. § 9 Abs. 3 BWG nicht gleichzeitig in einem anderen Wahlorgan tätig sein, d.h., sie dürfen z.B. nicht zum Wahlvorsteher oder Beisitzer eines Wahllokals benannt werden.

 

 



Letzte Änderung: 10. April 2019