Vertragsnaturschutz

Obstbaumweide
Foto: Herhaus

Seit mehr als 25 Jahren besteht im Oberbergischen Kreis für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, auf Basis der Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz und des Oberbergischen Kreiskulturlandschaftsprogramms (OKULA), am Vertragsnaturschutz teilzunehmen.

Das Kulturlandschaftsprogramm des Oberbergischen Kreises soll die finanzielle Voraussetzung schaffen, schutzwürdige bzw. schutzbedürftige Lebensräume mit einer geeigneten, naturschonenden Bewirtschaftung durch Landwirtinnen und Landwirte langfristig zu sichern. Es soll - flankierend zur Landschaftsplanung - diese umsetzen und ergänzen.

Mit Hilfe von Zuwendungen für die Bearbeitung geringwertiger Grünlandflächen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, so dass neben dem Lebensraum auch ein Beitrag zur Förderung einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft geleistet wird. Dazu sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirtinnen und Landwirten abgeschlossen werden, in denen die einzelnen durchzuführenden Pflegemaßnahmen sowie die Höhe des Zuschusses detailliert festgesetzt werden.

Grundsätzliches Ziel des Kreiskulturlandschaftsprogramms ist die Erhaltung oder Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung.

Die auf Antrag ausgezahlten Gelder stammen aus EU-, Landes- und Kreishaushalt.

Der Förderzeitraum beträgt mindestens fünf Jahre. Bei der Antragstellung ist die Biologische Station Oberberg behilflich. Bewilligungsbehörde ist der Oberbergische Kreis.

Rechtsgrundlagen sind die ELER-Verordnung der EU, die Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm (OKULA) .

Ausführliche Informationen zum Vertragsnaturschutz finden Sie auf den Internetseiten Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen 

 

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Letzte Änderung: 27. Februar 2024