Umweltschutz für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe
Erhöhte Anforderungen stellen die Abfallgesetze an die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen, besser bekannt als „Sonderabfälle“.
Vielfach entstehen diese in betrieblichen Produktionsprozessen. Auch stark kontaminierte Abbruchmaterialien aus Gewerbe und Industrie, Brandschutt sowie öl-verunreinigter Boden zählen hierzu.
Sämtliche Entsorgungsschritte sind in einem speziellen Nachweisverfahren zu dokumentieren.
Fachliche Auskünfte erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.