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Gewerbliche und industrielle Wasserwirtschaft

Gewerbliche und industrielle Wasserwirtschaft
Bei der gewerblichen und industriellen Wasserwirtschaft bilden die Betriebsabwasserbeseitigung, Betriebswasserversorgung, die Lagerung und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Bekämpfung von (Unfall-) Schäden mit wassergefährdenden Stoffen Schwerpunkte des wasserbehördlichen Aufgabenspektrums.
Je nach Herkunft des gewerblichen bzw. industriellen Abwassers ist eine Behandlung vor der Ableitung in den gemeindlichen Kanal erforderlich und häufig nur mit komplizierten biologischen oder chemischen Verfahren möglich.
Der Bau und Betrieb dieser Abwasserbehandlungsanlagen (Beispiel siehe Foto) bedarf der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde
Der Ablauf wird regelmäßig amtlich überwacht. Die Wasserbehörde entnimmt Abwasserproben und lässt diese in einem anerkannten Labor analysieren.
Die Ableitung des behandelten Betriebsabwassers in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation der Kommune bedarf in vielen Fällen der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Die Genehmigung wird nur unter Festsetzung strenger Grenzwerte für gefährliche Abwasserinhaltsstoffe nach der Abwasserverordnung erteilt.
Tankstellen und Abfüllplätze (wie beispielsweise nebenstehende Anlage) unterliegen zum vorbeugenden Schutz des Grund- und Oberflächenwassers strengen technischen Anforderungen.
Erlangt die Untere Wasserbehörde Kenntnis von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird die Sanierung in die Wege geleitet bzw. die Stilllegung verfügt.
Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, wie z.B. Heizöl oder Chemikalien wird die Untere Wasserbehörde alarmiert und leitet sodann vor Ort Sofortmaßnahmen und anschließend Folgemaßnahmen zur Eindämmung des Schadens und zur Beseitigung bereits eingetretener Schäden an Boden, Fließgewässer oder Grundwasser ein. Das Umweltamt hat einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der die Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ sicherstellt.
Die Alarmierung erfolgt durch die Kreisleitstelle, die unter der Telefonnummer 112 ständig erreichbar ist.
Letzte Änderung: 17. Oktober 2018


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