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Untere Naturschutzbehörde
Der Unteren Naturschutzbehörde obliegt der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatschG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Neben dem Schutz von Natur und Landschaft wird dabei auch der Artenschutz berücksichtigt. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Zulassung und Überwachung von Eingriffen in Natur und Landschaft und die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in baurechtlichen Verfahren.
Letzte Änderung: 27. November 2017