Zugelassene Sachkundige

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Die Anforderungen, die an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu stellen sind, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW per Runderlass vom 31.03.2009 (Aktenzeichen IV-7-031 002 0407) erläutert.

Die Registrierung der Sachkundigen führen durch:

Sie tragen die Sachkundigen in Listen ein, die in einer landesweiten Liste zusammengeführt werden.

Damit die betroffenen Grundstückseigentümer und die Kommunen einen schnellen Zugriff zu dieser landesweiten Liste der Sachkundigen nach § 61a Landeswassergesetz haben, stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW diese Liste auf seiner Webseite für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Liste ist mit den entsprechenden Detailangaben und Suchfunktionen versehen.

Auf derselben Internetseite können Sie auch das Landeswassergesetz NRW und den Runderlass des Ministeriums nachlesen.

 



Letzte Änderung: 14. Juni 2010