Versicherung
Für die Teilnehmer der Ferienspaßangebote des Kreisjugendamtes wurde eine extra Schüler-Unfall-Versicherung über den Kreis abgeschlossen.
Seitens des Kreises wird für die Teilnehmer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Hier muss jeder selbst die Vorsorge treffen.
An- und Abmeldung zu den einzelnen Ferienspaßaktionen
Wenn Ihr(e) Kind(er) an einer Ferienspaßveranstaltung teilnehmen möchte(n), ist es wichtig, sich frühzeitig anzumelden. Allerdings kann im Laufe von 6 Wochen eine Menge dazwischen kommen, so dass Ihr Kind dann an den gebuchten Terminen aus irgendeinem Grund doch nicht teilnehmen kann.
Sollte dies der Fall sein, so bitten wir Sie, Ihr Kind in jedem Fall telefonisch abzumelden.
Geschieht dies rechtzeitig, so haben Kinder, die auf der Warteliste stehen (und das sind oft viele), noch die Möglichkeit teilzunehmen oder der Veranstalter hat dann noch die Gelegenheit, z. B. einen kleineren Bus zu ordern bzw. vorbestellte Karten zurück zugegeben.
Anmeldebeginn
Vor Montag, dem 29. Juni 2009 werden keine Anmeldungen beim Kreisjugendamt entgegen genommen. Weder mündlich noch schriftlich noch telefonisch. Auch sind keine Vorreservierungen möglich, damit alle Kinder und Jugendlichen die gleiche Chance haben!!!
Anmeldebeginn der jeweiligen Gemeinden sind dem jeweiligen Vorblatt der Gemeinde zu entnehmen. Auch hier heißt es: „Vor Anmeldebeginn werden keine Anmeldungen entgegen genommen!“
Im Einzelfall ist es bei den Veranstaltungen des Kreisjugendamtes möglich, den Teilnehmerbeitrag gegebenenfalls zu vermindern (z.B. Sozialhilfeempfänger / Alleinerziehende / Geschwisterrabatt ab 3. Kind). Sprechen Sie uns darauf an.
Einverständniserklärung
Diese ausfüllen, oder für die Veranstaltungen des Kreisjugendamtes einfach kurz (natürlich ergänzt) abschreiben und am Veranstaltungstag mit dem Teilnehmerbetrag zusammen mitbringen.