Oberbergischer Kreis - Wohnraumförderung

Foto aus der Titelseite des Wegweisers Frauen in Oberberg

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Institution

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Oberbergischer Kreis
Wirtschaftsförderung (Amt 80)
Wohnraumförderung

 

Zielsetzung - Angebot

Die Schaffung von Wohnraum wird vom Land NRW mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Gegenstand der Förderung kann sowohl die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum als auch die Errichtung von Mietwohnungen sein.

Eine Förderung ist auch für den Erwerb von vorhandenem Wohneigentum möglich und für Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Die Förderung von Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen (z.B. barrierefreies Bauen oder eine barrierefreie Nachrüstung von vorhandenem Wohnraum) ist ebenfalls möglich.

Bei Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten; bei Mietwohnungen ist die Förderung mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindung verbunden. Neu ab 2006 ist das Förderprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Bestand, das an keine Einkommensgrenzen und Bindungen gekoppelt ist.

Insgesamt gilt, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen sein darf. Bewilligungsbehörde ist der Oberbergische Kreis.

Kontakt

Anschrift Oberbergischer Kreis
Wirtschaftsförderung
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 88-6813 und 88-6814
Telefax 02261 / 88-6899
E-Mail foerd04@obk.de und foerd02@obk.de
Internet www.obk.de / BIS

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Herr Friedhelm Schmalenbach
Frau Ina Dinspel

Termine, Sprech- und Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 
Montag - Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

 
Terminvereinbarung wird empfohlen

 



Letzte Änderung: 26. August 2009