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Oberbergischer Kreis - Wohnraumförderung
Institution

Oberbergischer Kreis
Wirtschaftsförderung (Amt 80)
Wohnraumförderung
Zielsetzung - Angebot
Die Schaffung von Wohnraum wird vom Land NRW mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Gegenstand der Förderung kann sowohl die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum als auch die Errichtung von Mietwohnungen sein.
Eine Förderung ist auch für den Erwerb von vorhandenem Wohneigentum möglich und für Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Die Förderung von Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen (z.B. barrierefreies Bauen oder eine barrierefreie Nachrüstung von vorhandenem Wohnraum) ist ebenfalls möglich.
Bei Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten; bei Mietwohnungen ist die Förderung mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindung verbunden. Neu ab 2006 ist das Förderprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Bestand, das an keine Einkommensgrenzen und Bindungen gekoppelt ist.
Insgesamt gilt, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen sein darf. Bewilligungsbehörde ist der Oberbergische Kreis.
Kontakt
| Anschrift | Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung Moltkestraße 34 51643 Gummersbach |
| Telefon | 02261 / 88-6813 und 88-6814 |
| Telefax | 02261 / 88-6899 |
| foerd04@obk.de und foerd02@obk.de | |
| Internet | www.obk.de / BIS |
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Herr Friedhelm Schmalenbach
Frau Ina Dinspel
Termine, Sprech- und Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Montag - Donnerstag | 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Terminvereinbarung wird empfohlen
Letzte Änderung: 26. August 2009






























