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Wunschkennzeichen und Terminvereinbarung
Über diese Seite können Sie sich Ihr komplettes Wunschkennzeichen oder auch nur den Wunschbuchstaben bzw. die Wunschzahl heraussuchen und reservieren lassen.
Beachten Sie dazu bitte die nachstehenden Hinweise zum Wunschkennzeichen ...
... oder Sie starten hier direkt die Suche.
Terminvereinbarungen bei den Kfz-Zulassungsstellen
in Gummersbach und den Nebenstellen in Hückeswagen und Waldbröl können Sie über den vorstehenden Link vornehmen.
Was ist zur Zulassung mitzubringen?
Ihr Wunschkennzeichen wird für drei Monate für Sie reserviert!
Maximal können 3 Kennzeichen auf die gleiche Person reserviert werden.
Die durchgeführte Reservierung berechtigt nicht zur Prägung von Schildern.
Personenkreis
Als Einwohnerin bzw. Einwohner des Oberbergischen Kreises (sowie des zur Datenzentrale gehörenden Rhein-Sieg-Kreises) haben Sie die Möglichkeit, ein Kennzeichen auf Ihren Namen zu reservieren.
Am Ende der Verarbeitung besteht die Möglichkeit, einen Reservierungsbeleg auszudrucken. Diesen bringen Sie bitte zur Zulassung mit.
Wohnen Sie nicht in einem der beiden Kreise, haben Sie über das Verfahren die Möglichkeit, ein Kennzeichen zu suchen und per E-Mail auf Ihren Namen reservieren zu lassen. Die entsprechende E-Mail wird am Ende der Verarbeitung aufbereitet. Bitte ergänzen Sie dort noch weitergehende Angaben (Adresse).
Gebühr
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 12,80 € wird bei der Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
Servicezeiten Straßenverkehrsamt
|
Straßenverkehrsamt Gummersbach
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach-Niederseßmar |
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
|
Nebenstelle Hückeswagen
Etapler Platz 17
42499 Hückeswagen |
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
|
Nebenstelle Waldbröl
Gerdesstraße 5 51545 Waldbröl |
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Info-Telefone
02261 / 88-3633,
02261 / 88-3634 und
02261 / 88-3635
|
Wichtige Hinweise:
|
Welche Vordrucke des Straßenverkehrsamtes stehen im Internet zur Verfügung?
Was ist zur Zulassung mitzubringen?
Zu folgenden Stichworten können Sie Detail-Informationen aufrufen:- Abmeldung eines Fahrzeuges
- Anmeldung eines Neufahrzeuges
- Anschriftenänderung
- Ausfuhrkennzeichen
- Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
- Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen
- Einfuhr von Neufahrzeugen
- Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges im Ausland
- Erwerb eines Neufahrzeuges im Ausland
- Fahrtenbücher
- Fahrzeugabmeldung
- Import von gebrauchten Fahrzeugen
- Import von Neufahrzeugen
- Kauf von gebrauchten Fahrzeugen im Ausland
- Kauf von Neufahrzeugen im Ausland
- Kennzeichenverlust
- Kraftfahrzeugaußerbetriebsetzung
- Namensänderung des Fahrzeughalters
- Neufahrzeuganmeldung
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
- Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Stilllegung von Kraftfahrzeugen
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Umbauten an Fahrzeugen
- Ummeldung eines Fahrzeuges
- Umschreibung eines Fahrzeuges
- Veräußerung eines Fahrzeuges
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Letzte Änderung: 15. April 2013





























