Unwetterhilfe aus Spendenmitteln

Der Oberbergische Kreis hat in den vergangenen Tagen verschiedene Spenden in Höhe von insgesamt 80.000 Euro erhalten. Ein wesentlicher Anteil wurde von der Kreissparkasse Köln gespendet.

Damit sollen Privatpersonen aus dem Oberbergischen Kreis unterstützt werden, die von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 besonders stark betroffen sind. Die finanzielle Unterstützung dient der Milderung von finanziellen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Eigentum, Hausrat und weiteren Sachschäden.

 

Antragsvoraussetzungen

Die Leistungen gehen an Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz im Oberbergischen Kreis haben und durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 Schäden erlitten haben.

Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein verbleibender Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen, durch Soforthilfen des Landes oder durch andere Spendenmittel ersetzt wird.

Nachweise zur Glaubhaftmachung, insbesondere Lichtbilder der Schäden und eine Kopie des Personalausweises, sind beizufügen.

 

Antragstellung über den Oberbergischen Kreis

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung folgende Dokumente:

Richtlinien Spendenverteilung

Antworten auf häufige Fragen

Antrag für Privatpersonen

Den fertig ausfgefüllten Antrag und alle notwendigen Nachweise senden Sie bitte bis einschließlich zum 13.08.2021 (Eingangsdatum) postalisch an den Oberbergischen Kreis:

Oberbergischer Kreis
Unwetterhilfe
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

 

Höhe der finanziellen Unterstützung

Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von der Anzahl der Antragseingänge und begrenzt auf die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden. Die Höhe für den einzelnen Privathaushalt wird nach Ablauf der Ausschlussfrist ermittelt.

 



Letzte Änderung: 30. Juli 2021