Entwurf zur Novellierung des Einbürgerungsrechts

Das Kreisordnungsamt (Abteilung "Aufenthalt und Staatsangehörigkeit")  informiert:

Das Bundeskabinett hat am 23.08.23 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Unter anderem soll die Mehrstaatigkeit möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden.

Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und das Gesetz somit noch nicht in Kraft getreten und kommt noch nicht zur Anwendung.
Bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen zu den anstehenden Änderungen ab. 



Letzte Änderung: 24. August 2023