- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
-
Coronavirus SARS-CoV-2
- Aktuelle Corona-Fallzahlen
- Allgemeinverfügungen des Oberbergischen Kreises
- Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis
- Besuchsregeln Kreisverwaltung
- Bürgertelefon
- Corona-Tests
- Ehrenamt in Zeiten der Pandemie
- FAQ
- Gastronomie
- Hilfe zur Versorgung in den Kommunen
- Impfung
- Kinderbetreuung
- Kultur-Fördermaßnahmen
- Leichte Sprache
- Melde- / Uploadbereich
- Pressemitteilungen
- Publikationen
- Reiserückkehr
- Teststellen im OBK
- Virusmelder
- Verordnungen, Verfügungen, Erlasse
- Weitere Informationen
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Sprechende URLs
- Veranstaltungskalender
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
FAQ Bürgertestung
Um immer die aktuelle Version dieser Internetseite angezeigt zu bekommen, leeren Sie bitte den Zwischenspeicher Ihres Internet-Browsers. Dafür drücken Sie bitte gleichzeitig die Tasten "Strg" und "F5" auf Ihrer Tastatur. Alternativ können Sie die Seite auch über die entsprechende "Aktualisieren"-Funktion Ihres verwendeten Browsers aktualisieren (Mobil und Desktop). |
- Wie alt darf der Schnelltest sein?
Zwischen der Durchführung des Tests und der Inanspruchnahme des Angebotes dürfen höchstens 24 Stunden liegen.
- Gilt eine Ausnahme für vollständig geimpfte oder genesene Personen?
Seit dem 03. Mai 2021 entfällt in Nordrhein-Westfalen für geimpfte und vollständig genesene Personen in bestimmten Bereichen die Testpflicht. Das, was mit negativem Test erlaubt ist, können Geimpfte und Genesene auch ohne Test tun. Ein Nachweis muss vorgelegt werden.
- Was passiert, wenn der Schnelltest positiv ist?
Das Verfahren wird im FAQ zum Thema „Tests und Quarantäne“ ausführlich beschrieben.
- Wer darf eine Bescheinigung über den Schnelltest ausstellen? Welche Bescheinigungen werden anerkannt? Dürfen Unternehmen oder Einrichtungen eine Bescheinigung ausstellen?
Es können folgende Bescheinigungen anerkannt bzw. ausgestellt werden:
Welche Personengruppen können eine Bescheinigung erhalten bzw. vorweisen?
Wer stellt die Bescheinigung über den Schnelltest aus?
Vordruck zur Ansicht bzw. zum Download
Alle Bürger*innen, die sich im Rahmen der kostenfreien Bürgertesung durch eine zugelassenen Teststelle testen lassen.
Zugelassene Teststellen, die über eine offizielle Teststellen-Nummer verfügen.
Teststellen unter: www.obk.de/teststellen
Die Teststellen sind Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV (vom Kreis beauftragte Teststellen sowie Arztpraxen).
Muster-Vordruck des Landes NRW für zugelassene Teststellen
Den Original-Vordruck erhalten die Teststellen nach der Zulassung.
Unternehmen, die an ihrem Arbeitsplatz durch geschultes Personal getestet werden.
Unternehmen, die Tests im Rahmen des Beschäftigtentestung durchführen. Die Tests werden entsprechend § 4 CoronaTestQuVO durch geschultes oder fachkundiges Personal vorgenommen oder beaufsichtigt.
Die Einrichtungen müssen die kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis anmelden.
Anmeldung und weitere Informationen auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums.Muster-Vordruck des Landes NRW für Beschäftigte.
Den Original-Vordruck erhalten die Unternehmen nach der Anmeldung.Bewohner*innen und Besucher*innen von Einrichtungen, die Schnelltests durch geschultes Personal durchführen lassen (z.B. Pflegeeinrichtung, ambulanter Pflegedienst, Klinik, Unternehmen, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, Arztpraxis, Dialyseeinrichtungen).
Einrichtungen, die im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts Tests durch geschultes Personal durchführen lassen.
Entspricht der Testung nach § 5 CoronaTestQuVO (Einrichtungen der Pflege und Betreuung sowie Einrichtungen der medizinischen Versorgung).
Personen, die im Rahmen der Schultestung getestet werden und eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorlegen können.
Selbsttest unter Aufsicht
Lolli-Pooltest
Letzte Änderung: 23. Februar 2022