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Corona-Schutzimpfung
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Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen zu den Impfangeboten des Oberbergischen Kreises!
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Impfung ohne Termin (Impfmobil des OBK):
Das Impfmobil bietet Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen
ab 12 Jahren an!
Ohne Termin - Einfach vorbeikommen!
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen
zu diesem Impfangebot!
Datum | Uhrzeit | Ort | Haltestelle |
Mi. 06.07.2022 | 10:00 - 14::00 Uhr | Waldbröl | Kaufhaus für Alle Waldbröl, Brölbahnstr. 1-5, 51545 Waldbröl |
Mi. 13:07.2022 | 10:00 - 14.00 Uhr | Hückeswagen | Bahnhofsplatz Hückeswagen neben Deichmann, 42499 Hückeswagen |
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Impfstelle des Oberbergischen Kreises
Der Oberbergische Kreis betreibt aktuell eine Impfstelle.
Dort werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren angeboten.
Ohne Termin - Einfach vorbeikommen!
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen
zu diesem Impfangebot!
- Impfstelle Gummersbach
im Einkaufszentrum Bergischer Hof
Brückenstraße 1
51643 Gummersbach
Öffnungszeiten:
Freitags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Impfung ab 12 Jahren!
- Die Impfstellen Hückeswagen und Waldbröl sind derzeit geschlossen!
Die notwendigen Impfunterlagen können Sie über www.obk.de/impfunterlagen herunterladen oder vor Ort ausfüllen.
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Weitere Impfangebote (Andere Anbieter):
Der Oberbergische Kreis bietet ergänzend zu den Ärztinnen und Ärzten im Kreisgebiet Corona-Schutzimpfungen an. Darüber hinaus gibt es im Oberbergischen Kreis weitere Anbieter, die impfen. Das sind zum Beispiel:
- RescueService GmbH
Impfung nach Terminvereinbarung
www.rescueservice.de/start-ausw.html
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Impfangebot der Praxis Dr. Scheuten in Waldbröl
Erst-, Zweit- und und Boosterimpfungen möglich - jede Altersgruppe, auch Kinder.
Es werden Biontech oder Moderna eingesetzt.Impfungen ohne Termin sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 9.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.30 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
Und nach Terminabsprache!
Adresse:
Dr. Kai-Achim Scheuten
Dr.-Goldenbogen-Straße 8
51545 Waldbröl
Telefon: 02291 822600 und 02291 822601
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Impfangebot der Praxis Dr. van der Grinten in Radevormwald
Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen sind möglich (inkl.QR-Code). Freie Termine werden wöchentlich freigeschaltet und können nur online gebucht werden. Bitte keine telefonischen Terminanfragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Praxis.Adresse:
Dr. med. Katharina van der Grinten & Kollegen
Hohenfuhrstraße 2
42477 Radevormwald
Wollen auch Sie mit Ihrem Angebot auf dieser Internetseite aufgeführt werden?
Dann wenden Sie sich bitte an webmaster@obk.de und geben Sie die notwendigen Details (mit/ohne Termin, evtl. Anmeldemöglichkeiten, Kontaktdaten, Impfstoff, welche Altersgruppe etc.) an.
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Wichtige Informationen zu den Impfangeboten des Oberbergischen Kreises (Impfmobil und Impfstellen):
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Welchen Impfstoff bekomme ich? Was muss ich beachten?
Das Impfmobil und die Impfstellen des Kreises bieten Impfungen für die verschiedenen Altersgruppen mit unterschiedlichen Impfstoffen an.
12 bis 17 Jahre-
12- bis 17-Jährige werden ausschließlich mit Biontech (mRNA-Impfstoff) geimpft. Bei Personen im Alter von 12- bis 15 Jahren ist die Begleitung und Zustimmung durch mindestens eine sorgeberechtigte Person erforderlich. Ab 16 Jahren kann die Impfentscheidung grundsätzlich eigenständig getroffen werden.
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18 bis 30 Jahre
Bei Personen unter 30 Jahren wird in der Regel Biontech (mRNA) eingesetzt. Im Gespräch mit der anwesenden Ärztin oder dem anwesenden Arzt kann entschieden werden, ob sattdessen auch Moderna (mRNA) eingesetzt werden kann. Das ist auch abhängig von der Impfstoffverfügbarkeit. Das Land NRW regelt mit einem Erlass, dass dies nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz möglich ist. Siehe auch: Pressemitteilung zum Thema.
Auf Wunsch sind auch Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax (Nuvaxovid) möglich. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff im Abstand von drei Wochen erforderlich. Auffrischungsimpfungen mit Nuvaxovid werden derzeit nicht angeboten, da es hierfür derzeit keine Zulassung gibt.
Impfungen mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson werde nicht mehr angeboten.
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Über 30 Jahre
Für Personen über 30 Jahren wird in den Impfstellen und im Impfmobil Moderna (mRNA) angeboten. Siehe auch: Pressemitteilung zum Thema
Auf Wunsch sind auch Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax (Nuvaxovid) möglich. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff im Abstand von drei Wochen erforderlich. Auffrischungsimpfungen mit Nuvaxovid werden derzeit nicht angeboten, da es hierfür derzeit keine Zulassung gibt.
Impfungen mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson werde nicht mehr angeboten.
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Schwangere
Schwangere werden mit Biontech geimpft.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt Schwangeren die Impfung mit Biontech (mRNA) ab dem 2. Trimenon. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Bereits zweimal geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit Biontech angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen.
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Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Der Personalausweis und der Impfausweis (falls vorhanden) sollten zur Impfung mitgebracht werden. Die notwendigen Impfunterlagen können Sie über www.obk.de/impfunterlagen herunterladen oder vor Ort ausfüllen. Die Unterlagen müssen doppelt ausgefüllt werden.
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Wie lang muss der zeitliche Abstand zwischen der Erst- und Zweitimpfung sein?
Zwischen der Erst- und der Zweitimpfung (Grundimmunisierung) müssen folgende zeitlichen Abstände eingehalten werden:
Comirnaty (BioNTech/Pfizer): 3-6 Wochen
Spikevax (Moderna): 4-6 Wochen
Nuvaxovid (Novavax): ab 3 Wochen
Quelle: RKI
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Was muss ich bei der ersten Auffrischungsimpfung ("Booster", dritte Impfung) beachten?
Drittimpfungen (mRNA-Impfstoff) sind ab 12 Jahren im Impfmobil und den Impfstellen frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich.
Bei Personen im Alter von 12- bis 15 Jahren ist die Begleitung und Zustimmung durch mindestens eine sorgeberechtigte Person erforderlich. Ab 16 Jahren kann die Impfentscheidung grundsätzlich eigenständig getroffen werden.
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Was muss ich bei der zweiten Auffrischungsimpfung ("Booster", vierte Impfung) beachten?
Viertimpfungen sind einer STIKO-Empfehlung und eines Landeserlass entsprechend für bestimmte Personen ab 12 Jahren im Impfmobil und den Impfstellen möglich:
1. Personen ab dem Alter von 70 Jahren.
2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
3. Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren.
4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft
Der Impfausweis und der Personalausweis sollten zur Impfung mitgebracht werden. Bei Personen im Alter von 12- bis 15 Jahren ist die Begleitung und Zustimmung durch mindestens eine sorgeberechtigte Person erforderlich. Ab 16 Jahren kann die Impfentscheidung grundsätzlich eigenständig getroffen werden.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung. Die Impfungen erfolgen mit den verfügbaren mRNA-Impfstoffen.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen. Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht.
In den Pflegeeinrichtungen erfolgen die aufsuchenden Impfangebote durch die niedergelassene Ärzteschaft. Die Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) des Kreises wird die Einrichtungen hierbei unterstützen und bei Bedarf mobile Impfteams beauftragen.
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Wo bekomme ich meine Impfunterlagen?
Die notwendigen Impfunterlagen können Sie über www.obk.de/impfunterlagen herunterladen oder vor Ort ausfüllen.
Auf www.obk.de/faq beantwortet der Oberbergische Kreis Fragen zum Thema Impfen und stellt Links mit weiteren verlässlichen Informationen bereit.
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Letzte Änderung: 01. Juli 2022