Teststellen im Oberbergischer Kreis

Wo kann ich mich testen lassen?

Mit der Aktualisierung der Coronateststrukturverordnung zum 01.03.2023 schließen die Leistungserbringer nach §6 Abs. 1 Nr. 2 TestV (beauftragte Teststellen).

Die Leistungserbringer nach §6 Abs. 1 Nr. 3 TestV (Apotheken, Arztpraxen etc.) können Selbstzahler weiterhin testen, allerdings entfällt hier die Meldepflicht an das Portal vom Land.

Die Bevölkerung muss sich bei Bedarf selbstständig bei den Hausärzten und/oder hiesigen Apotheken nach einem Testangebot erkundigen.

 

Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Ab dem 1. März entfällt der Anspruch für sämtliche präventive kostenlose Coronatests. Dies gilt auch für Personal aus Gesundheitseinrichtungen. 

Ausnahme: Liegt eine klinische Symptomatik vor, die eine Untersuchung auf das Virus erforderlich macht, kann die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung weiterhin veranlasst werden.


 



Letzte Änderung: 01. März 2023