Finanzielle Hilfen

An Demenz erkrankte Menschen haben Anspruch auf Hilfe aus der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und gegebenenfalls der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Dabei werden unterschiedliche Kosten (mit Zuzahlung) gegebenenfalls übernommen:

Krankenversicherung

  • Diagnose und Behandlung
  • Klinikaufenthalte und verordnete Therapie
  • Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
  • Heilmittel wie Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik
  • Hilfsmittel wie zum Beispiel Badewannen-Einstiegshilfe oder Rollstuhl

Pflegeversicherung

Liegt andauernde Pflegebedürftigkeit vor, haben Menschen mit Demenz Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Hilfebedarf wird auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse festgestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (gesetzliche Versicherte) bzw. der Medicproof (privat Versicherte) begutachtet hierfür die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung.

Seit Januar 2017 werden die Pflegestufen 0 bis III durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Unabhängig vom Pflegegrad hat jede pflegebedürftige Person einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat. Angebote, die mit diesem Betrag finanziert werden können, sind z.B.:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Einsätze von Pflegediensten (mit Ausnahme der Unterstützung bei der Körperpflege)
  • Kurzzeitpflege
  • Kosten für landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern und Betreuungsgruppen, Angebote zur Unterstützung im Haushalt, Alltags- und Entlastungshilfen und beratende Unterstützung)

Genaue Informationen erhalten Sie bei der Pflegeberatungsstelle und der zuständigen Pflegekasse.

Sozialhilfe

In Abhängigkeit vom Einkommen und Vermögen können Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden. Dies kann gegebenenfalls unabhängig von einem Pflegegrad erfolgen. Mehr Informationen bekommen Sie vom Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.



Letzte Änderung: 30. August 2023