Hilfe- und Entlastung

Im Verlauf einer Demenzerkrankung benötigen die Erkrankten immer mehr Unterstützung. Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Hilfs- und Entlastungsangebote. Es ist wichtig, sich schon zu Beginn der Erkrankung Informationen über diese Angebote einzuholen. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Angebote beschrieben. Adressen der regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.

 

Diagnose und Behandlung im Oberbergischen Kreis

Erste Anlaufstelle bei Verdacht einer Demenzerkrankung ist in aller Regel der Hausarzt. Dieser wird die erkrankte Person nach entsprechender Diagnose an einen Facharzt bzw. eine Fachklinik überweisen. Eine Behandlung kann ambulant, stationär oder teilstationär erfolgen. Die Kosten für Diagnose und Behandlungen werden dann von der Krankenkasse übernommen.

 

Beratungsangebote

Beratungsstellen der Senioren- und Pflegeberatung informieren zum Krankheitsbild Demenz, Therapien, Entlastungsmöglichkeiten, Wohnen mit Demenz oder Leistungen der Pflegeversicherung.  Kranken- und Pflegekassen sowie die lokalen Alzheimer Gesellschaften bieten Beratung an.

Eine weitere Anlauf- und Informationsstelle zur Beratung und Orientierung für Menschen in besonderen Lebenssituationen und deren Angehörige ist der Kommunale Soziale Dienst.

 

Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Wenn eine Volljährige Person ihre persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel die Vertretung bei Behörden, die Krankenversicherungsangelegenheiten oder die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung, wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, kann ihr durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer bzw. eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt werden.

Betreuungsvereine führen keine Rechtsberatung durch. Sie beraten und betreuen ehrenamtlich und arbeiten eng mit den Betreuungsstellen der Kommune zusammen.

 

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Demenz können ggfs. einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen sind:

H - Hilflosigkeit
G – erhebliche Gehbehinderung
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
B – Notwendigkeit ständiger Begleitung
Bl – Blindheit
Gl – Gehörlos
RF – Ermäßigung / Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises, Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten

 

Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen bieten Informationsaustausch. Informationen zu bestehenden Gruppen oder zur Gründung einer lokalen Selbsthilfegruppe erhalten sie bei:

 

Betreuungsangebote

Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote (nach § 45b SGB XI)

Es besteht für Menschen mit Demenz die Möglichkeit, die Kosten für Betreuungs- und Entlastungsangebote in Höhe von bis zu 125 € monatlich (ggf. zzgl. 40 % der Sachleistung) unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen) von der Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Dies gilt für Angebote, die nach der AnFöVO     anerkannt sind und für solche, die von ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden. Je nach persönlichen Vorlieben ist die Einzelbetreuung oder der Besuch einer Gruppe hilfreich.

Über den Angebotsfinder NRW finden Sie Betreuungsangebote in Ihrer Nähe. 
Die ambulanten Pflegedienste des Oberbergischen Kreises finden Sie hier.

 

Therapeutische Angebote

Logopädie
empfiehlt sich für Menschen mit eingeschränkter Kommunikation oder Schluckstörung (Erschwerung der Nahrungsaufnahme im Laufe einer Demenzerkrankung).

Ergotherapie
kann  Menschen helfen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt sind oder von Einschränkungen bedroht sind. Die Wiederherstellung oder Kompensation dieser Fähigkeiten ermöglicht den Patienten eine größtmögliche Selbstständigkeit.

 

Ambulante Pflegedienste

Eine Übersicht der ambulanten Pflegedienste des Oberbergischen Kreises finden Sie hier. Achten Sie nach Möglichkeit auf:

  • Mitarbeiter die im Umgang mit demenzkranken Menschen geschult sind
  • Betreuung möglichst durch dieselben Mitarbeiter
  • Einen (kostenlosen) Kennlernbesuch vor Beginn der ersten Pflegetätigkeit

Zusätzlich angebotene häusliche Besuchsdienste können bei gegebenen Voraussetzungen nach § 45 SGB XI von der Pflegeversicherung erstattet werden. Nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz können außer Grundpflege und hauswirtschaftlichen Leistungen auch Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet werden. Dazu gehören:

  • Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
    Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus

 

Tagespflege

Tagespflege eignet sich für Menschen die tagsüber Betreuung benötigen, da sie nicht in ihrer Wohnung versorgt werden können. Tagespflegeeinrichtungen sind zwischen 5 und 7 Tagen die Woche geöffnet. Zudem gibt es einen Fahrdienst. Finanzielle Unterstützung kann bei gegebenen Voraussetzungen (Pflegegrad 2-5) beantragt werden. Eine Übersicht über Tagespflegeeinrichtungen des Oberbergischen Kreises finden Sie hier.

 

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Es gibt stationäre Pflegeeinrichtungen mit speziellen Wohnbereichen und Pflegekonzepten für Menschen mit Demenz. Sie rücken in den Fokus, wenn Menschen rund um die Uhr betreut werden müssen und nicht mehr allein in Ihrer Wohnung leben können. Leistungen der  Pflegeversicherung für die stationäre Unterbringung sind abhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad. Die Übernahme darüber hinausgehender Kosten im Rahmen der Sozialhilfe ist maßgeblich von der der Notwendigkeit einer stationären Aufnahme abhängig. Eine Übersicht über stationäre Pflegeeinrichtungen im Oberbergischen Kreis finden Sie hier.

 

Kurzzeitpflege

Bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen kann die Pflegeversicherung die Kosten für eine Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung übernehmen. Auch in Übergangssituationen (im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, zur Vorbereitung auf die Pflege in der eigenen Häuslichkeit) kann sich die Kurzzeitpflege als Lösung anbieten. Kosten können von der Pflegekasse für bis zu 8 Wochen im Jahr übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Besondere Wohnformen

Ambulant betreute Wohngemeinschaft mit zentraler Bezugsperson
8-12 Personen leben in einer gemeinsamen Wohnung mit Küche und Gemeinschaftsräumen. Die 24h-Versorung erfolgt durch Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste. Neben der Pflege werden auch der Haushalt und das Gruppenleben organisiert. Eine Auflistung ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Oberbergischen Kreis finden Sie hier.

Hausgemeinschaften
Hausgemeinschaft nennt man eine Gruppe oder einen Bereich innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Teilnehmenden werden in einer kleinen Gruppe rund um die Uhr betreut. Ob nach dem Hausgemeinschaftskonzept betreut wird, kann direkt in den stationären Pflegeeinrichtungen angefragt werden.

 

Fortbildungen und Schulungen

Um die Veränderungen eines Menschen mit Demenz besser zu verstehen und somit auch den täglichen Umgang zu erleichtern, werden durch verschiedene Anbieter Schulungen für Angehörige angeboten. Eine Auswahl an Fortbildungen und Schulungen zum Thema Demenz finden Sie

 

Urlaubsangebote / Kurkliniken

Informationen zu Urlaubsangeboten mit an Demenz erkrankten Angehörigen und der Möglichkeit, auch während des Urlaubs Hilfe bei der Betreuung zu bekommen, finden Sie im Internet beim Demenz Service NRW oder den örtlichen Beratungsstellen der Senioren- und Pflegeberatung und des GPZ 
Kurkliniken mit Angeboten zur Behandlung von demenziell Erkrankten bieten oft auch individuelle Behandlung der Begleitperson an. Die Kurkliniken können Sie über mögliche Kostenerstattungen durch die Krankenkasse informieren.

 

Hauswirtschaftliche Dienste

Viele (ambulante) Pflegedienste bieten hauswirtschaftliche Dienste (Putzen, Kochen, Einkaufen…) an. Dies hat den Vorteil, dass die Haushaltshilfe in diesen Fällen im Umgang mit Erkrankten geschult ist.

Die hier gelisteten hauswirtschaftlichen Dienstleister haben eine Kostenvereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis unterzeichnet und können dadurch ihre Dienstleistung im Rahmen der Sozialhilfe abrechnen.



Letzte Änderung: 30. August 2023