- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren
- Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
- Demenz-Wegweiser
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Apotheken-, Arzneimittelwesen, Chemikaliensicherheit
- Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt
- Badegewässerqualität
- Berufe im Gesundheitswesen
- Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Gremien und Arbeitsgruppen
- Hygiene und Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendgesundheit
- Krankenhäuser und Privatkliniken
- Netzwerk Depression Oberberg
- Polio (Kinderlähmung)
- Präventionsprojekt Peer to Peer
- Reisemedizinische Beratung/Gelbfieberimpfstelle
- Trinkwasser
- Zahngesundheit
- Hospiz, Trauer und Palliativmedizin
- OBERBERG_FAIRsorgt
- Pflege
- Psychosoziale Versorgung
- Selbsthilfe
- Soziales
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Arzneimittelüberwachung
Arzneimittel sollen nur gezielt eingesetzt werden, darum dürfen Sie nicht überall und nur von sachkundigen Personen verkauft werden. Das Gesundheitsamt überwacht die Apotheken und den Einzelhandel.
Alle Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes kontrolliert. Das Gesundheitsamt überwacht im Oberbergischen Kreis darum Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen.
Zu unterscheiden sind dabei freiverkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältliche) und verschreibungspflichtige (nur auf Rezept des Arztes erhältliche) Arzneimittel.
Die Apotheken im Oberbergischen Kreis werden regelmäßig besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei den sonstigen Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kundschaft stattfinden kann.
Informationen für Apothekerinnen und Apotheker
Ansprechpersonen
Frau Silke Schmidt
Telefon: 02261 88-5332
Fax: 02261 88-972-5332
E-Mail: silke.schmidt@obk.de
Frau Teresa Mendoza Jiménez
Telefon: 02261 88-5331
Fax: 02261 88-972-5331
E-Mail: teresa.mendoza@obk.de
Letzte Änderung: 24. September 2024