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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrungen (ehemals „Gesundheitszeugnis“) für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen (§ 43 Infektionsschutzgesetz):
BITTE BEACHTEN: Ifsg-Belehrungen finden ab dem 16. Dezember 2020 zunächst bis zum 14. Februar wegen der hohen Corona-Infektionszahlen nicht mehr statt.
Wenn das Angebot wieder aufgenommen wird, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Die Belehrung dauert zwischen 30 - 45 Minuten. Bitte seien Sie 30 Minuten vor dem Termin da, bei starker Inanspruchnahme kann es zu Wartezeiten kommen.
Kosten:
Die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Nicht volljährige Personen müssen von den Eltern eine Erklärung unterschreiben lassen. Die Erklärung und das dazugehörende Merkblatt finden Sie hier.
Für Gruppen ab 12 Personen (z. B. Schulen, Firmen und Vereine) werden separate Termine mit reduziertem Preis nach telefonischer Vereinbarung angeboten.
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon: 02261 88-5305
Fax: 02261 88-5300
E-Mail: amt53@obk.de
Letzte Änderung: 22. Januar 2021