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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Menschen mit einer bestehenden (oder drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Oberbergische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für die Prüfung und Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche ab der Einschulung bis zum Abschluss des ersten Bildungsweges zuständig.
Dabei können u.a. folgende Leistungen gewährt werden:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung – u.a. Inklusionshelfer in der Schule, Therapiemaßnahmen, Hilfsmittel (sofern nicht andere Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet sind)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe – u.a. Freizeitassistenz, Leistungen zur Mobilität
Eine Übersicht der Leistungsanbieter erhalten Sie hier.
Hinweis:
Für Eingliederungshilfeleistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und für Erwachsene ist (bis auf wenige Ausnahmefälle) der Landschaftsverband Rheinland in Köln zuständiger Träger.
Bei Fragen zur Antragsstellung, der Klärung individueller Fragen und Anliegen sowie der Ermittlung passgenauer Hilfen können Sie sich gerne an die Gesamtplaner (Frau Wieczorek, Herr Dabringhausen, Herr Simon) wenden.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch erfolgen.
Zuständigkeiten | Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter |
Gesamtplanung: Beratung und Bedarfsermittlung |
Frau Birgit Wieczorek Herr Peter Dabringhausen |
Sachbearbeitung Buchstaben: A - F + W - Z |
Frau Daria Paffrath |
Sachbearbeitung Buchstaben: G - R |
Frau Ute Domnick |
Sachbearbeitung Buchstaben: S - V |
Frau Manuela Ringsdorf |
Adresse:
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Letzte Änderung: 23. Januar 2023