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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Menschen mit einer bestehenden (oder drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Oberbergische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für die Prüfung und Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche ab der Einschulung bis zum Abschluss des ersten Bildungsweges zuständig.
Dabei können u.a. folgende Leistungen gewährt werden:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung – u.a. Inklusionshelfer in der Schule, Therapiemaßnahmen, Hilfsmittel (sofern nicht andere Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet sind)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe – u.a. Freizeitassistenz, Leistungen zur Mobilität
Hinweis:
Für Eingliederungshilfeleistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und für Erwachsene ist (bis auf wenige Ausnahmefälle) der Landschaftsverband Rheinland in Köln zuständiger Träger.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Zuständigkeiten | Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter |
Sachbearbeitung Buchstaben: A - F + W - Z | Frau Daria Paffrath Telefon: 02261 88-5021 Fax: 02261 88972-5021 E-Mail: daria.paffrath@obk.de Zimmer: 04-24 |
Sachbearbeitung Buchstaben: G - R | Frau Ute Domnick Telefon: 02261 88-5022 Fax: 02261 88972-5022 E-Mail: ute.domnick@obk.de Zimmer: 04-23 |
Sachbearbeitung Buchstaben: S -V | Frau Manuela Ringsdorf Telefon: 02261 88-5019 Fax: 02261 88972-5019 E-Mail: manuela.ringsdorf@obk.de Zimmer: 04-23 |
Bedarfsermittlung/Gesamtplaner | Herr Peter Dabringhausen Telefon: 02261 88-5014 Fax: 02261 88972-5014 E-Mail: peter.dabringhausen@obk.de Zimmer: 04-22 Herr René Simon Telefon: 02261 88-5023 Fax: 02261 88972-5023 E-Mail: rene.simon@obk.de Zimmer: 04-22 |
Adresse:
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Letzte Änderung: 14. Januar 2021