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De-Mail mit bestätigter sicherer Anmeldung
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen.
Über eine De-Mail mit bestätigter sicherer Anmeldung können Sie rechtsverbindlich mit dem Oberbergischen Kreis elektronisch kommunizieren. Dafür müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentifizierungsniveau anmelden.
Ihr De-Mail-Dienstleister versieht in Ihrem Auftrag die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur und bestätigt damit dem Oberbergischen Kreis gegenüber, dass Sie sich mit hohem Authentifizierungsniveau angemeldet haben, auch Absenderbestätigung genannt.
Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die De-Mail mit bestätigter sicherer Anmeldung keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.
Auf Grund einer technischen Änderung ist das DE-Mail-Postfach des OBK ab dem 01.12.24 vorübergehend nicht verfügbar.
Rechtliche Grundlage für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über De-Mail
Eine De-Mail mit bestätigter sicherer Anmeldung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (Nordrhein-Westfalen), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung die Schriftform. Sie können daher über De-Mail mit bestätigter sicherer Anmeldung rechtsverbindlich mit dem Oberbergischen Kreis elektronisch kommunizieren.
Letzte Änderung: 28. November 2024