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Bachelor of Laws (LL.B.) (Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung)
Allgemeine Informationen
Das dreijährige duale Studium zum Bachelor of Laws (LL.B.) (Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung) beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und besteht aus
- sich abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und
- berufspraktischen Ausbildungsphasen bei der Kreisverwaltung in Gummersbach.
Ziel des dualen Studiums ist die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden einerseits und berufspraktischer Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten andererseits. Dies geschieht durch die oben genannte Verzahnung einer praktischen Ausbildung mit einem Studium.
Das duale Studium zum Bachelor of Laws (LL.B.) (Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung) findet in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt statt. Während des dualen Studiums trägt man die Dienstbezeichnung „Kreisinspektoranwärter/-in“. Das sogenannte Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes - die Amtsbezeichnung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung - heißt dann „Kreisinspektor/-in“.
Mit dem Einstellungsjahrgang 2010 erfolgte eine Umstellung der bisherigen Diplomstudiengänge auf Bachelor-Studiengänge (aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW unter www.fhoev.nrw.de). Neben einem Studiengang mit Schwerpunkt im juristischen Bereich (= Bachelor of Laws, ehemals Diplom-Verwaltungswirt/-in) bietet die Fachhochschule einen weiteren Studiengang mit Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich (= Bachelor of Arts, ehemals Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/-in) an. In beiden Studiengängen stellt der Oberbergische Kreis Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Verlauf der Ausbildung
Das duale Studium zum Bachelor of Laws (LL.B.) gliedert sich je zur Hälfte in fachwissenschaftliche und fachpraktische Ausbildungsabschnitte.
Den genauen zeitlichen Verlauf können Sie der Ausbildungsinformation "Bachelor of Laws (LL.B.) / Bachelor of Arts (B.A.)" entnehmen.
Fachwissenschaftliche Ausbildung
Die fachwissenschaftlichen Inhalte werden in vier Studienabschnitten (S 1 – S 4) mit einer Gesamtdauer von 18 Monaten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, Erna-Scheffler-Straße 4, 51103 Köln, vermittelt. Die Fachhochschule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Regionalbahn, kurzer Fußweg von der Station "Trimbornstraße") gut erreichbar.
Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt:
ca. 60 % juristische Module, z.B.
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Staats- und Europarecht
- Zivilrecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Sozialrecht
- ....
ca. 30 % wirtschaftswissenschaftliche Module, z.B.
- Rechnungswesen und Finanzmanagement
- Controlling und Steuerung
- Organisations- und Personalmanagement
ca. 10 % sozialwissenschaftliche Module, z.B.
- Psychologie
- Soziologie
Die Leistungsnachweise in diesen und in weiteren Modulen werden in Form von schriftlichen Klausuren, Fachgesprächen, Referaten oder Hausarbeiten erbracht. Darüber hinaus sind eine Seminararbeit sowie eine Projektarbeit Bestandteil der theoretischen Ausbildung an der Fachhochschule. Zum Abschluss des Studiums müssen Sie selbstständig eine Bachelorarbeit verfassen und das dazugehörige Kolloquium absolvieren.
Fachpraktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich in insgesamt fünf Abschnitte (P 1 - P 5), in denen verschiedene Ämter der Kreisverwaltung durchlaufen werden. In den praktischen Studienabschnitten sollen Erfahrungen für die weiteren fachwissenschaftlichen Studienabschnitte erworben sowie die bisher vermittelten Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden.
In diesen praktischen Ausbildungsabschnitten erfolgt die Ausbildung in folgenden Bereichen:
- Organisation, Personalmanagement und Personalrecht (z. B. im Personalamt)
- Finanzmanagement (z. B. im Amt für Finanzwirtschaft)
- Leistungsverwaltung (z. B. im Amt für Soziale Angelegenheiten)
- Ordnungsverwaltung (z. B. im Ordnungsamt)
Einstellungsvoraussetzungen
Schulische Voraussetzungen
- Abitur bzw. Fachhochschulreife mit abgeschlossener Ausbildung oder gelenktem Praktikum
- Gute Noten (insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik)
Persönliche Eigenschaften
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- Höchstalter 39 Jahre am Stichtag 01.09. des jeweiligen Einstellungsjahres
- Interesse an juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Vorgängen
- Motivation und Engagement
- Zuverlässigkeit
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Ausdauer - Durchhaltevermögen - Belastbarkeit
- Sorgfalt - Gewissenhaftigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft - Selbstständigkeit
- Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik
- Kreativität
Soziale Kompetenz
- Kooperationsbereitschaft - Teamfähigkeit
- Höflichkeit - Freundlichkeit
- Konfliktfähigkeit
- Toleranz
Ausbildungsvergütung
Während des Studiums erhalten Sie sogenannte Anwärterbezüge. Diese betragen brutto ca. 1.350 € /Monat. Bei steuerlichen Abzügen während des Studiums von ca. 50,00 Euro verbleiben netto ca. 1.300€/ Monat.
Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen (6,65 €/Monat) gezahlt.
D.h. im Unterschied zu anderen Studierenden erhalten Sie über die gesamte Dauer Ihrer dualen Ausbildung ein festes Gehalt - statt Studiengebühren zu zahlen.
Einstellungstermin und Ausbildungsdauer
Das duale Studium beginnt regelmäßig zum 01. September und dauert 3 Jahre.
Informationen und Fragen
Weitere Informationen zum Bachelor of Laws können Sie der Ausbildungsinformation
"Bachelor of Laws (LL.B.) / Bachelor of Arts (B.A.)"
entnehmen.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Ausbildungsbeauftragten der Kreisverwaltung
Laura Bröhl
Telefon: 02261 88-1105
Bianca Krams
Telefon: 02261 88-1115
E-Mail: ausbildung@obk.de
Letzte Änderung: 27. Januar 2021