- Aktuelles
- Anliegen
- Schule und Bildung
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Besuch der Kreisverwaltung
Das Kreishaus ist für Besucherinnen und Besucher innerhalb der Servicezeiten geöffnet (www.obk.de/servicezeiten).
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für den Besuch folgender Bereiche erforderlich:
- Gesundheitsamt (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis, Verkehrsmedizinische Sprechstunde, Reisemedizinische Beratungen / Gelbfieberimpfstelle)
- Straßenverkehrsamt (u.a. Zulassung und Führerscheinstelle)
Es besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
Selbstverständlich steht es Besucherinnen und Besuchern sowie Mitarbeitenden darüber hinaus in allen Bereichen frei, weiterhin einen Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen.
Insbesondere in Warteräumen und an Schaltern, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt die Kreisverwaltung das freiwillige Tragen von Masken.
Letzte Änderung: 02. März 2023