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Gleichstellungsbeauftragte im Oberbergischen Kreis
Zielsetzung - Angebot
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Bereits seit 1949 ist der Grundsatz im Grundgesetz verankert aber, noch lange nicht in allen Bereichen des täglichen Lebens umgesetzt.
Seit 1984 ist die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages eine gesetzliche festgeschriebene Aufgabe der Kommunen. Dies gilt auch für den Oberbergischen Kreis und seine Städte und Gemeinden, die für diese Aufgabe Gleichstellungsbeauftragte bestellt haben.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeiten zum einen für die in der Verwaltung beschäftigten Frauen und zum anderen für die Einwohnerinnen der Kommunen bzw. des Kreises.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
Die Einbringung frauenspezifischer Belange bei allen Planungsvorhaben,
die Erarbeitung von Frauenförderplänen zu begleiten,
das Mitwirken bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren,
die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Verwaltung,
die Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Themen in der Kommune bzw. im Kreis,
Maßnahmen zu besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie( wie z.B. Wiedereingliederungsprogramme, Konzepte für Teilzeitarbeit, Verbesserung der Kinderbetreuung etc.),
die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein gewaltfreies Leben,
und vieles mehr.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist um so erfolgreicher, je mehr sie von allen Beteiligten, vor allem den Frauen vor Ort unterstützt wird.
Oberbergischer Kreis
Magdalena Tertel
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-1900
E-Mail gleichstellung@obk.de
Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen des Oberbergischen Kreises
Letzte Änderung: 01. November 2023