Förderschulen des Oberbergischen Kreises

Die Aufnahme der Schülerinnen bzw. Schüler in einer Förderschule erfolgt nach einem Überprüfungsverfahren im Sinne der VOSF (Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort).

Der Antrag kann
 
  • durch die Erziehungsberechtigten oder
  • durch die Regelschule (nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten)

beim Schulamt gestellt werden.

Am Verfahren ist jeweils eine Lehrkraft der Förderschule und eine der Regelschule beteiligt.

Die amtsärztliche Untersuchung ergänzt aus medizinischer Sicht das Verfahren.

Nach gemeinsamer Gutachtenerstellung entscheidet die Schulaufsicht über den schulischen Förderort. Sollte das gemeinsame sonderpädagogische Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass Förderort die Regelschule mit zusätzlicher sonderpädagogischer Förderung (gemeinsamer Unterricht) sein könnte, so wird den Eltern geraten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Für folgende Förderschulen ist der Oberbergische Kreis Schulträger:
 

Über die vorstehenden Links erhalten Sie spezielle Informationen zu den einzelnen Schularten.
 
 


Letzte Änderung: 23. Mai 2023