Landratswahl 2015 - Allgemeine Informationen

10 Landratswahl 2015Landratswahl 2015 am 13. September 2015

 

  

Am 13.09.2015 finden in Nordrhein-Westfalen die Wahlen der Landräte sowie der Bürgermeister, deren Amtszeit 2015 endet, statt (Artikel 5 § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 09.04.2013).

Die Landrats- und Bürgermeisterwahlen zählen wie die Gemeinderatswahlen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und die Kreistagswahlen in den Kreisen zu den Kommunalwahlen. Im Jahr 2009 wurden die Gemeinderäte und der Kreistag für fünf Jahre gewählt, Bürgermeister und Landrat wegen einer Gesetzänderung zum ersten Mal davon abweichend sechs Jahre. Damit endet die Wahlperiode der 2009 gewählten Landräte und Bürgermeister regulär im Jahr 2015. Die des Kreistags und der Gemeinderäte endete bereits ein Jahr früher, die Neuwahlen haben am 25.05.2014 stattgefunden.

Da die Wahlperioden zukünftig wieder auf fünf Jahre angeglichen werden und die Wahlen gleichzeitig durchgeführt werden sollen, sind die Wahlperioden der Mandatsträger unterschiedlich und richten sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Wahl.

Im Oberbergischen Kreis findet jedoch 2015 nicht in allen Städten und Gemeinden eine Bürgermeisterwahl statt:

  • Die Bürgermeister und Landräte hatten die Möglichkeit, ihre vorzeitige Entlassung bis zum 30.11.2013 zu beantragen. Im Oberbergischen Kreis haben die Bürgermeister von Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Reichshof und Wipperfürth hiervon Gebrauch gemacht. In Waldbröl lief die Amtszeit des Bürgermeisters regulär 2014 aus, da dieser 2008 mit einer Amtszeit von sechs Jahren gewählt wurde. Die Wahlen der Bürgermeister haben dort bereits am 25.05.2014 zusammen mit der Wahl des Gemeinderates und des Kreistags stattgefunden. Die Amtszeit der 2014 gewählten Bürgermeister beträgt ebenfalls sechs Jahre.
  • In Lindlar fand die letzte Bürgermeisterwahl 2012 statt, sodass der nächste reguläre Termin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2018 liegt.
  • Da der ehemalige Bürgermeister der Stadt Hückeswagen sein Amt Ende Oktober 2013 niedergelegt hat und es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Neuwahlen innerhalb von sechs Monaten stattfinden müssen, wurde der Bürgermeister dort bereits am 23.03.2014 gewählt. Seine Amtszeit endet 2020.

Gewählt wird demnach am 13.09.2015 der Landrat des Oberbergischen Kreises sowie die Bürgermeister von Engelskirchen, Nümbrecht, Radevormwald und Wiehl, da diese Ihre Wahlperiode von sechs Jahren regulär 2015 beenden.

Alle Alternativen kommen im Übrigen zu dem Ergebnis, dass die genannten Wahlen 2020 wieder parallel stattfinden, da die Amtszeit der neu gewählten Bürgermeister und Landräte dann gesetzlich endet. Die Ausnahme davon bleibt allerdings zunächst die Gemeinde Lindlar. Die Amtszeit des 2018 gewählten Bürgermeisters endet gesetzlich im Jahr 2025, demnach finden dort erst dann wieder gemeinsame Rats- und Bürgermeisterwahlen statt.



Letzte Änderung: 25. Juni 2015