Wahlgebiet und Wahlkreise

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Landtagswahl 2017 - Wahlgebiet und Wahlkreise

 

 

 

 

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet für die Wahl zum Landtag in Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 

Wahlkreiseinteilung

Für die Wahl zum Landtag in Nordrhein-Westfalen wurde das Wahlgebiet in 128 Wahlkreise aufgeteilt. Bei der Wahlkreiseinteilung gilt der Grundsatz, dass möglichst immer gleich viele Wahlberechtigte in einem Wahlkreis wohnen sollen, damit jede Stimme bei der Wahl gleiches Gewicht hat. Dafür wurde bei Einteilung für die Landtagswahl 2017 erstmalig eine Gemeinde des Oberbergischen Kreises mit einer Stadt außerhalb des Kreisgebietes zu einem Wahlkreis zusammengefasst. Namentlich wurde die Stadt Radevormwald dem Wahlkreis Remscheid zugeschlagen.

Das Gebiet des Oberbergischen Kreises ist damit auf die Wahlkreise

  • 23 - Oberbergischer Kreis I - und
  • 24 - Oberbergischer Kreis II –
  • 35 -  Remscheid – Oberbergischer Kreis III

aufgeteilt worden.

Der Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises ist dabei für die Wahlkreise 23 und 24 zuständig, die Wahlleitung der Stadt Remscheid für den Wahlkreis 35.

 

Die Wahlkreise umfassen folgende Städte und Gemeinden:

Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I)

  • Gummersbach
  • Hückeswagen
  • Lindlar
  • Marienheide
  • Wipperfürth

Wahlkreis24 (Oberbergischer Kreis II)

  • Bergneustadt
  • Engelskirchen
  • Morsbach
  • Nümbrecht
  • Reichshof
  • Waldbröl
  • Wiehl 

Wahlkreis 35 (Remscheid – Oberbergischer Kreis III)

  • Remscheid
  • Radevormwald


Letzte Änderung: 2. Januar 2017