Wohnraumförderung

Wohnraumfoerderung
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Der Oberbergische Kreis - Kreisbauamt - berät Sie zu zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK und ist zugleich Bewilligungsbehörde.

Dies bedeutet: Einen Antrag auf Förderung muss bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen, wird eine Förderzusage erteilt. Aufgrund dieser Förderzusage wird ein Darlehensvertrag mit der NRW.BANK abgeschlossen. Die Förderzusage ist gebührenpflichtig.

In der Aufzählung finden sie einige Vorhaben und deren Rechtsgrundlagen für die zinsgünstige Darlehen vergeben werden

  • Neubau oder Neuschaffung im Bestand von preisgebundenen Mietwohnungen
    (WFB* Nr. 2)
  • Gruppenwohnungen
    (WFB* Nr. 3)
  • Standortaufbereitung
    (WFB* Nr. 4)
  • Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
    (WFB* Nr. 5)
  • Darlehen für Schwerbehinderte
    (WFB* Nr. 6)
  • Modernisierung von Wohnraum
    (RL Mod*)
    • Abbau von Barrieren
    • Verbesserung der Energieeffizienz
    • Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
    • Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
    (BWB*)
  • Studentenwohnheime
    (SWB*)

Rechtsgrundlagen

  • *Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
  • *Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod)
  • *Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (BWB)
  • *Studentenwohnheimbestimmungen (SWB)
     

Die Förderrichtlinien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriumsfür Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Rubrik Wohnraumförderung zum Download.

Bei Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten; bei Mietwohnungen ist die Förderung mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.

Insgesamt gilt, dass mit den Maßnahmen noch nicht begonnen sein darf. 

Informationen gibt es außerdem auch auf der Internetseite der NRW.BANK. Dort finden auf der Seite Formulare und Merkblätter die formgebundene Anträge, die Sie für die Antragstellung benötigen.
 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Für ein Beratungsgespräch wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

 

Mietwohnungsbau

Patricia Drehsen
Telefon: 02261 88-6534
Fax: 02261 88-6518
E-Mail: patricia.drehsen@obk.de
Zimmer: 07-11

 

Eigentumsmaßnahmen

Patricia Drehsen
Telefon: 02261 88-6534
Fax: 02261 88-6518
E-Mail: patricia.drehsen@obk.de
Zimmer: 07-11

 

Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Servicezeit des Kreisbauamtes



Letzte Änderung: 26. Juni 2023