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Ansprechpartner/-innen
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Ulrich Herweg
Telefon 02261/88-6731
Fax 0226188-972-6731
E-Mail ulrich.herweg@obk.deZimmer: 8-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Bodenschutz
Seit dem 01.03.1999 ist das Bundesbodenschutzgesetz in Kraft.
Hierin wird erstmalig der Boden als gesetzlich geschütztes Umweltgut betrachtet.
Dabei wird der Boden mit seinen verschiedenen Funktionen über eine Vielzahl von
- Vorsorgemaßnahmen,
- Beschränkungsmaßnahmen,
- Sicherungsmaßnahmen und
- Sanierungsmaßnahmen
geschützt.
Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes ist der Oberbergische Kreis als Untere Bodenschutzbehörde.
Sie können persönlich, schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.