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Essstörungen
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Die beratende Aufgabe ist seit dem 01.09.2002 vom Oberbergischen Kreis auf die Suchthilfe des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Lennep und die Caritas-Suchthilfe Oberberg e.V.übertragen worden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Lennep
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Caritas-Suchthilfe Oberberg e.V.
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In Notfällen nutzen Sie bitte die zentrale Rufnummer des Caritasverbandes in Gummersbach 02261 30660, über die der Kontakt zu der für Sie zuständigen Sozialarbeiterin oder dem zuständigen Sozialarbeiter umgehend hergestellt wird. |
Entstehen mir Kosten?
Kostenlos.
Rechtliche Grundlagen
Es gilt die Schweigepflicht.