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Ansprechpartner/-innen
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Karin Fiedler
Telefon 02261/88-5305
Fax 0226188-972-5305
E-Mail karin.fiedler@obk.deZimmer: E-F 2
Am Wiedenhof 1-3
51643 Gummersbach
Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis)
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist.
Sie benötigen z. B. ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittel- oder Verpflegungsbereich (Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz).
- Vordruck - Elternerklärung - Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt zur Elternerklärung - arabisch
- Merkblatt zur Elternerklärung - deutsch
- Merkblatt zur Elternerklärung - englisch
- Merkblatt zur Elternerklärung - polnisch
- Merkblatt zur Elternerklärung - russisch
- Merkblatt zur Elternerklärung - spanisch
- Merkblatt zur Elternerklärung - türkisch
Welche Unterlagen benötige ich?
Bei der Vorsprache ist der Personalausweis vorzulegen.
Entstehen mir Kosten?
Die Belehrung ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes unter dem Punkt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).