- Aktuelles
- Anliegen
-
Anliegen A - Z
- Anliegen
- Amt für Finanzwirtschaft
- Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Amt für Immobilienwirtschaft
- Amt für Planung, Mobilität und Regionale-Projekte
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
- Amt für Schule und Bildung
- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Gesundheitsamt
- Gleichstellungsstelle
- Hauptamt
- Kreisbauamt
- Kreisordnungsamt
- Kreispolizeibehörde Direktion Zentrale Aufgaben
- Kreisjugendamt
- Kulturamt
- Leitungsstab
- Personalamt
- Rechtsamt
- Schulamt für den Oberbergischen Kreis
- Straßenverkehrsamt
- Umweltamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Wirtschaftsförderung
- Digitale Angebote
- Formulare
- Lebenslagen
- Mitarbeiter
- Anliegen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
-
Anliegen A - Z
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität und Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Schule und Bildung
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Infos
- Impressum
Ansprechpartner/-innen
-
Sibylle Kronimus
Telefon 02261/88-6733
Fax 0226188-972-6733
E-Mail sibylle.kronimus@obk.deZimmer: 8-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Ulrich Herweg
Telefon 02261/88-6731
Fax 0226188-972-6731
E-Mail ulrich.herweg@obk.deZimmer: 8-06
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Marc Cappel
Telefon 02261/88-6732
Fax 0226188-972-6732
E-Mail marc.cappel@obk.deZimmer: 8-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
- Antrag - auf Auskunft aus dem Altlastenkataster des Oberbergischen Kreises
Merkblätter/Vordrucke
Altlastenauskunft
Auskunft aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster
Die „Altlastenfreiheit“ von Grund und Boden ist von Interesse, wenn ein Grundstück erworben, bebaut oder in seiner Nutzung geändert werden soll.
Auch sind Hinweise nützlich, ob beim Bauen schädlicher Bodenaushub anfallen kann, der mit höheren Kosten zu entsorgen ist.
Schriftliche Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises können Eigentümer, Käufer, Bauherren, bevollmächtigte oder beauftragte Personen bei der Unteren Bodenschutzbehörde erhalten.
Hierzu ist ein Antrag auf Altlastenauskunft an die Untere Bodenschutzbehörde, Herrn Marc Cappel, zu richten.
Entstehen mir Kosten?
Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster fallen Gebühren an.
Diese richten sich nach den Vorgaben gemäß Tarifstelle 15c.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Es wird der Verwaltungs- bzw. Zeitaufwand berücksichtigt und ein Gebührenbescheid zugesandt.
Weitere Informationen
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.