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Lebenslagen
Führerschein
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl.
Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt nach bestandener Prüfung durch den Prüfer.
Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an.
Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3633
Sie können Kontakt zu einer Fahrschule Ihrer Wahl aufnehmen.
Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Nähere Erläuterungen zu den neuen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg - Pressearbeit - Fahrerlaubnisklassen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Antrag,
- biometrisches Passbild,
- Sehtest und
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.