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Lebenslagen
Namensänderung im Führerschein
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Nach einer Namensänderung wird der Austausch des Führerscheins empfohlen (besonders bei Reisen ins Ausland), es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Es ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle erforderlich.
Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3615
02261 88-3641
02261 88-3652
Welche Unterlagen benötige ich?
- geänderter gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Passfoto
- falls es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein handelt und der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, wird noch eine
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt
Entstehen mir Kosten?
Verwaltungsgebühr: 37,70 €